Checkliste So gelingt die Vereinbarkeit

Ein Stift macht Haken in Kästchen auf einem Papier


  • Die persönliche Betroffenheit zum Beispiel bei Beschäftigten aus dem HR-Bereich oder bei einer Führungskraft kann Auslöser einer neuen Weichenstellung für passgenaue Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in einem Unternehmen sein.
  • Wer eine Rezertifizierung des Audits der berufundfamilie Service GmbH plant, kann bei Bedarf von einem früheren Betreuungsschwerpunkt zum Pflegeschwerpunkt wechseln und dies mit einer Beschäftigtenbefragung mit dem Schwerpunkt Pflege verbinden.
  • Eine Beschäftigtenbefragung wirkt nur nachhaltig, wenn Arbeitgeber mit direktem Bezug auf die Befragungsergebnisse Maßnahmen einführen oder neue Prozesse etablieren.
  • Maßnahmen wie Einzelberatungen oder eine Podiumsdiskussion von Führungskräften zum Thema Pflege vor mehreren Hundert Interessierten, die zu teuer für einen mittelständischen Betrieb sind, können in einem Netzwerk mehrerer Arbeitgeber vor Ort gemeinsam gestemmt werden.
  • Arbeitgeber können sich in puncto Vereinbarkeit von Beruf und Pflege auch als eine Art Servicestelle für ihre Beschäftigten verstehen. Entsprechende Angebote im Unternehmen binden Beschäftigte, entlasten sie spürbar und tragen damit zur Arbeitgeberattraktivität bei.

Informationen und Beratung für Unternehmen und Angehörige

  • Informationsportal des Bundesfamilienministeriums rund um das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für pflegende Angehörige und Arbeitgeber
  • Familienpflegezeit-Rechner zur Ermittlung der möglichen Darlehenshöhe
  • Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums ist für Bürger und Bürgerinnen, Arbeitgeber und Institutionen da. Es bietet anonym Beratung u. a. zu folgenden Themen:
    Wie wird Pflege organisiert?
    Welche Einrichtungen und Dienste gibt es?
    Wie funktionieren die Regelungen der Pflegezeit und der Familienpflegezeit bzw. sonstige Auszeiten für pflegende Angehörige?
    Welche Unterstützungsangebote können Angehörige darüber hinaus in Anspruch nehmen?
    Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr weiterweiß?

    Mo–Do, 9–18 Uhr
    Tel.: 030-20179131
    E-Mail: info@wege-zur-pflege.de
  • Das Gesetz zur Familienpflegezeit ermöglicht es Familien, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren. Was Arbeitgeber dabei beachten müssen, erläutert Experte Sebastian Reiter vom Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im „Erfolgsfaktor Familie“-Web-Seminar.

weitere Forumsbeiträge